Was bedeutet »rassistische Verfolgung«?

Antiziganismus gab es schon, bevor die Nationalsozialisten an die Macht kamen. Seit dem 18. Jahrhundert kategorisierten „Rasseforscher_innen“ Menschen nach ihrem Aussehen und schrieben den „Rassen“ unveränderliche Merkmale zu. Sogenannte „Zigeunerforscher_innen“ spezialisierten sich auf die eigens entwickelte „Rasse“ „Zigeuner“. Lang verbreitete stigmatisierende „Zigeuner“ Darstellungen aus den Populärmedien wurden ab der Aufklärung durch die „Zigeunerforscher_innen“ wissenschaftlich unterfüttert und die „Zigeuner“-Klischees auf das natürliche Wesen der Gruppe übertragen.

Auch die Polizei folgte bereits vor 1933 solchen rassistischen Denkmustern. Im Jahr 1899 wurde bei der bayerischen Polizei ein „Nachrichtendienst für die Sicherheitspolizei in Bezug auf Zigeuner“, kurz „Zigeunerzentrale“ eingerichtet. Da „Zigeuner“ per se als verdächtig galten, setzte diese Stelle auf eine möglichst komplette Erfassung, unabhängig von konkreten Delikten. In den nächsten Jahrzehnten entstanden auch an anderen Orten im Kaiserreich ähnliche Polizeistellen.

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 in Deutschland wurden rassistische Theorien zum zentralen Instrument der Staatspolitik. Sie stuften Sinti und Roma als „artfremd“ und „minderwertig“ ein. Viele starben an diesem Eingriff oder hatten lebenslang mit den Folgen zu kämpfen. Ab 1935 waren Sinti und Roma ebenso wie Juden den diskriminierenden Bestimmungen der „Nürnberger Gesetze“ unterworfen, u. a. waren Beziehungen oder gar Ehen mit „arischen“ Deutschen verboten. Im gleichen Jahr entstanden auf Initiativen von Polizei und Behörden in zahlreichen deutschen Städten Zwangslager für Sinti und Roma. Sie wurden in diese Lager verschleppt, aus ihrem bisherigen sozialen Umfeld herausgerissen und von der restlichen Gesellschaft isoliert. Die hygienischen Bedingungen in den Lagern waren äußerst schlecht, es gab keinerlei Privatsphäre und die Menschen waren der Willkür der Wachmannschaften ausgesetzt.